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Linux Administrator (w/m/d) Applikationsbetrieb

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Bei LaWanTec wollen wir auch im Freelancing langfristig planen können. Umso wichtiger ist es für uns, dass die Kommunikation mit Freiberuflern und Freelancern reibungslos abläuft. Damit alle Informationen vorhanden sind und Geld pünktlich gezahlt werden kann.

Für ein anspruchsvolles Projekt bei einer Behörde in Bonn suchen wir einen Linux Administrator (w/m/d) für Applikationsbetrieb.

  • Sicherstellung des Anwendungs- und Applikationsbetriebes in einem großen Linux System mit Webserver Apache
  • Administration von großen Datenbanken zur Massendatenverarbeitung, insbesondere Oracle und SQL
  • Annahme und Bearbeitung von Nutzeranfragen, Applikationen betreffend
  • Administration des Linux Serversystems
  • Schreiben von Scripten zur Einbindung von Applikationen ins bestehende System

  • Erfahrung mit Datenbanken, Schwerpunkt Oracle und SQL
  • Sicherer Umgang mit Ticketsystemen, Remedy
  • Erfahrung in der Systemadministration von Linux Systemen, RHEL
  • Sicheres Scripting mit Shell und Bash
  • Souveränes Verwenden von Containervirtualisierung über Docker und Automatisierung mit Ansible oder Puppet

  • Arbeitsort: Bonn
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Anstellungsart: Freiberuflich, Festanstellung
  • Start: 02/2021
  • Vertragsart: vor-Ort / remote
  • Dauer: langfristig, mit Verlängerungsoption
  • Sprachen: Deutsch (Projektsprache)
  • Bereitschaft zu Sicherheitsüberprüfung SÜ2

Ihre Bewerbung Linux Administrator (w/m/d) Applikationsbetrieb:

Sie haben Interesse? Nutzen Sie unsere Direktbewerbung, Onlinebewerbung oder schicken Sie eine Mail mit Ihrer Projektübersicht, Startdatum und Stundensatz an: recruiting@lawantec.de. Für mehr Informationen stehen wir Ihnen gerne per Telefon unter 0221 22283710 zur Verfügung. 

Diese Ausschreibung richtet sich an alle Geschlechter (m/w/d) und wurde nur zwecks Lesbarkeit in der männlichen/weiblichen Schreibform verfasst.

Linux Administrator Applikationsbetrieb Jobsuche Projektsuche Bewerbung

Ihr Ansprechpartner:

LaWanTec GmbH
Ibrahim Islek
Recruitment Consultant
Minoritenstr. 7
50667 Köln
Tel.: 0221 22283710
Mail: recruiting@lawantec.de
Web: https://lawantec.de



    Datenschutz


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    Freelancer-FAQ

    Contracting, Freelancer, Freiberufler, IT Projekte, Linux

    Freelancer und Contracting werden in der IT-Welt immer wichtiger. Gerade in Fällen von Fachkräftemangel sind Freiberufler oftmals der Schlüssel, um IT-Projekte zu Erfolg zu führen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu den FAQ bei LaWanTec!

    Freelancer FAQ

    Über den angefügten Button kommen Sie direkt in unsere aktuell offenen Projekte für Freelancer.

    Nutzen Sie am Ende er Ausschreibung das Online-Formular und füllen Sie dieses aus. Wir benötigen dazu eine Übersicht Ihrer Projekte. Bitte geben Sie immer Ihren aktuellen Stundensatz und Ihre Verfügbarkeit an.

    Natürlich. Unter der Rubrik Freelancer finden Sie das Anmeldeformular für Freelancer. Sie dient als Initiativbewerbung. So können wir Sie bei zukünftigen Projektanfragen kontaktieren, da Sie Bestandteil unserer Datenbank sind.

    Was Sie gleich zu Beginn erledigen können, beschleunigt den Prozess erheblich. Daher bitten wir grundsätzlich um Angabe eines Stundensatzes all-in – da dieser Ihrem Profil zugefügt wird. Ohne Stundensatz versenden wir kein Profil, verzögert also Ihren individuellen Bewerbungsprozess.

    Prinzipiell sollten Sie dies tun, um den Bewerbungsprozess nicht zu verzögern. Auch die Verfügbarkeit wird in Ihr Profil aufgenommen, damit die Planung leichter fällt.

    Nach dem Absenden Ihrer Unterlagen führen wir ein kurzes Telefoninterview (10-15 Minuten). Im Anschluss erstellen wir ein anonymisiertes Profil, das wir an unseren Kunden schicken. Dieser möchte mit Ihnen auch noch einmal sprechen, wahlweise persönlich, per Telefon oder Video-Chat. Danach kommt es zum Vertrag, den Sie mit uns abschließen.

    Sie dokumentieren Ihre Arbeitszeit monatlich, dementsprechend erfolgt die Abrechnung zum Monatsende. Ihr Geld erhalten Sie ebenfalls zum Monatsende von uns.

    Sie haben immer die Möglichkeit Ihren Vertrag mit uns anzupassen und abzusprechen. In der Regel gestalten wir die Verträge individuell – je nach Dauer und Aufwand des Projektes und Ihren individuellen Fähigkeiten und Wünschen.

    Jede Vermittlung unsererseits ist für Sie kostenfrei. Dies trifft ebenso auf Profilerstellung und der Kommunikation mit dem Kunden zu.

    Schicken Sie uns idealerweise eine E-Mail an recruiting@lawantec.de mit Ihren aktualisierten Daten zu. Wir werden diese dann Ihrem Profil in unserer Datenbank hinzufügen.

    Nach Ihrer Bewerbung sind Ihre Daten 6 Monate in unserer Datenbank gespeichert. Nach diesen 6 Monaten erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihre Daten aktualisieren können, oder wir Ihre Daten löschen sollen. Werden Ihre Daten aktualisiert, verbleiben diese zunächst für weitere eineinhalb Jahre in unsere Datenbank. Danach werden Sie erneut erinnert. Reagieren Sie auf unsere E-Mail nicht, werden Ihre Daten mit einer Frist von 2 Monaten gelöscht (Widerspruchsfrist gemäß AGG). Lesen Sie dazu unsere Datenschutzinformation für Bewerber.

    Sie haben jederzeit die Möglichkeit uns zur unwiderruflichen Löschung Ihrer Daten aufzufordern. Genauso können Sie sich jederzeit wieder bewerben.

    Eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung ist bei uns grundsätzlich möglich. Gerne können Sie uns diesbezüglich kontaktieren. Nutzen Sie dazu unsere Initiativbewerbung oder rufen uns direkt an. Unser offenen Positionen finden Sie auf unserer Karriereseite.

    Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Entweder über unser Kontaktformular, oder über unten aufgeführte Kontaktmöglichkeiten.

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    Kunden-FAQ

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    Sie sind Kunde und haben eine Projektanfrage?

    Die wichtigsten Fragen unserer Kunden

    Die LaWanTec GmbH betreut IT-Projekte mit dem Schwerpunkt Infrastruktur- und Cloud-Systeme. Wir konzentrieren uns dabei auf die Betreuung von Linux-Systemen unterschiedlicher Derivate. Wir planen entweder Ihre komplette Infrastruktur neu oder ergänzen und erweitern Ihr System. Wichtig ist uns dabei, Ihr Ziel im Auge zu behalten und die Projekte so umzusetzen, wie Sie es sich vorstellen.

    Unsere Kunden kommen aus der Privatwirtschaft und aus dem öffentlichen Dienst. Wir haben größere Projekte bei international tätigen Versicherungen wahrgenommen und ebenfalls mit einigen Bundesbehörden bei der Verwirklichung ihrer IT-Projekte zusammengearbeitet. Außerdem arbeiten wir mit einigen IT-Partnern und Systemhäusern zusammen, die unser Know-How für die Umsetzung ihrer Projekte in Anspruch nehmen.

    Am besten senden Sie uns eine E-Mail mit allen notwendigen Informationen und ggf. einem maximalen Stunden- oder Tagessatz an recruiting@lawantec.de. Alternativ können Sie uns anrufen oder unser Anfrage-Formular für Projekte nutzen.

    Wir richten uns nach Ihren Vorgaben. In der Regel erhalten Sie von uns nach Ihrer Anfrage Profile, die den geforderten Hardskills entsprechen. Sie entscheiden, welche unserer Kandidaten Sie kennenlernen möchten – wahlweise persönlich, per Telefon oder Video-Chat. Die Organisation der Termine übernehmen wir für Sie. Haben Sie sich danach für einen Kandidaten entschieden, schließen wir einen Vertrag und unser Kandidat startet zum nächstmöglichen Termin im Projekt.

    Nichts. Möglicherweise fallen Kosten für Auslagen (z.B. Bahnticket für die Anreise des Kandidaten) an, dies klären wir jedoch im Vorfeld, bezogen auf den Kandidaten und das Vertragsmodell.

    LaWanTec bietet Ihnen unterschiedliche Modelle für vorgeschlagene Kandidaten an. Mitarbeiter in Festanstellung, Freiberufler oder Freelancer oder projektbezogene Festanstellung. Alternativ können wir Ihnen auch Arbeitnehmerüberlassung anbieten.

    Gerne können Sie einen von uns vorgeschlagenen Kandidaten fest einstellen. In diesem Fall kommt unser Angebot der Vermittlung zum Tragen. Wir haben für diesen Zweck extra AGB erstellt, die Sie hier einsehen können.

    Zunächst sollte unser Mitarbeiter mit einer Übernahme einverstanden sein. Datum für die Übernahme und etwaige Ablösesumme können Sie mit uns individuell besprechen. Auch hier beachten Sie bitte die entsprechenden AGB.

    Unsere Mitarbeiter dokumentieren ihre Arbeitszeit für jeden Tag im Monat. Dementsprechend erstellen wir eine Rechnung, die Sie einem im Vorfeld festgelegten Zahlungsziel nach pünktlich begleichen.

    Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Entweder über unser Kontaktformular, oder über unten aufgeführte Kontaktmöglichkeiten. Gerne können Sie auch unsere Karriereseite besuchen!

    Ibrahim Islek - Kontakt, Kunden, FAQ, Vertrieb, Projekte, Anfragen, Consulting

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lawantec GmbH für Personalvermittlung

    LaWanTec AGB
    LaWanTec GmbH
    Minoritenstr. 7
    50667 Köln
    info@lawantec.de
    https://lawantec.de
    Tel.: 0221 22283710

    § 1 Geltungsbereich

    1. Leistungen und Angebote von Lawantec GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung von Bewerbern zum unmittelbaren Abschluss eines Dienst-, Werk- oder Arbeitsvertrages (- nachfolgend auch „Vertragsverhältnis gemäß § 1 Abs. 1“ genannt -) zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, selbst wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Lawantec GmbH widerspricht hiermit ausdrücklich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

    2. Die Bestimmungen eines Vermittlungsauftrags oder einer zwischen Lawantec GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen Rahmenvereinbarung über die von diesen AGB erfassten Dienstleistungen gehen im Falle eines inhaltlichen Widerspruchs den Bestimmungen dieser AGB vor.

    § 2 Durchführung des Vertrages

    1. Lawantec GmbH bemüht sich, dem Auftraggeber Bewerber zur Begründung eines Vertragsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber oder einem mit diesem gesellschafts- oder konzernrechtlich verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG zu vermitteln. Dabei kann eine solche Vermittlung zum einen als Auftragsvermittlung erfolgen, bei der die Be-schreibung des zu besetzenden Arbeitsplatzes und die Anforderungen an die Qualifikation der hierfür zu vermittelnden Fachkräfte vorhergehend im Rahmen eines konkreten Vermittlungsauftrages bestimmt werden. Gleichermaßen von diesen AGB erfasst ist jedoch auch eine Andienungsvermittlung, bei der Lawantec GmbH einen Bewerber dem Auftraggeber eigeninitiativ vorstellt und zur Einstellung anbietet, ohne dass hierüber vorhergehend ein Vermittlungsauftrag erteilt wurde.

    2. Ein Vertragsverhältnis gemäß § 1 Abs. 1 gilt als von Lawantec GmbH vermittelt, wenn dieses zwischen dem Auftraggeber oder einem mit diesem gesellschafts- oder konzernrechtlich verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG auf der einen und einem Bewerber auf der anderen Seite innerhalb von zwölf Monaten nach der durch Lawantec GmbH vorgenommenen Bereitstellung der ersten Informationen über diesen Bewerber zustande kommt. Soweit das Vertragsverhältnis gemäß § 1 Abs. 1 zwischen einem Bewerber und einem mit dem Auftraggeber gesellschafts- oder konzernrechtlich verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG zustande kommt, bleibt diesem Unternehmen und dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass Lawantec GmbH für das Zustandekommen dieses Vertragsverhältnisses nicht ursächlich geworden ist. Sofern dies nachgewiesen wird, gilt das Vertragsverhältnis nicht als von Lawantec GmbH vermittelt.

    3. Der Auftraggeber wird,

    a) Lawantec GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen über den Abschluss eines Dienst-, Werk- oder Arbeitsvertrages mit einem von Lawantec GmbH vorgestellten Bewerber und die dabei vereinbarte Jahresbruttovergütung gemäß § 3 Abs. 2 unterrichten;

    b) auf Verlangen innerhalb einer Frist von 10 Werktagen eine Kopie des jeweiligen Vertrages einschließlich aller Zusatzvereinbarungen an Lawantec GmbH übersenden oder Lawantec GmbH Einsicht in diese Unterlagen gewähren;

    c) Lawantec GmbH unverzüglich, jedenfalls vor erstmaliger persönlicher Vorstellung eines Bewerbers bei dem Auftraggeber darüber informieren, wenn ihm ein von Lawantec GmbH vorgeschlagener Bewerber bereits als Arbeitssuchender bekannt ist und

    d) Lawantec GmbH unverzüglich über den Wegfall seines Vermittlungsbedarfs unterrichten.

    § 3 Vergütung / Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht

    1. Lawantec GmbH ist berechtigt, für ihre Vermittlungsbemühungen gesondert für jeden vermittelten Bewerber eine von dem Erfolg der Vermittlungsbemühungen abhängige Vermittlungsvergütung zu verlangen, deren Höhe von der zwischen dem Auftraggeber und dem Be-werber vereinbarten Jahresbruttovergütung abhängig ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist (z. B. Andienungsvermittlung), gilt eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 25% zuzüglich gesetzliche MwSt. der Jahresbruttovergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer als vereinbart.

    2. Die Jahresbruttovergütung umfasst neben dem für die vertragliche Leistung des vermittelten Bewerbers für den Zeitraum eines Kalenderjahres geschuldeten Bruttoentgelt (Lohn/Gehalt) auch etwaige dem vermittelten Bewerber zustehende Sonder- und Einmalzahlungen, Gewinn- und Ertragsbeteiligungen, Provisionen, Tantiemen, Aufwendungserstattungen sowie geldwerte Vorteile und Sachbezüge, jeweils brutto. Soweit Ergebnis- oder Zielabhängige Vergütungsbestandteile vereinbart werden, ist für die Berechnung der Vermittlungsvergütung von Lawantec GmbH von einer optimalen bzw. vollen Ergebnis- oder Zielerreichung auszugehen. Sofern sich die Jahresbruttovergütung innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn der Tätigkeit der Fachkraft für den Auftraggeber erhöht, steht Lawantec GmbH das Recht zu, eine Neuberechnung der Vermittlungsvergütung auf Grundlage der erhöhten Jahresbruttovergütung zu verlangen.

    3. Die Vermittlungsvergütung wird – sofern nicht anders vereinbart – mit Zugang der diesbezüglichen Rechnung zur Zahlung fällig und ist ohne Abzug zu begleichen. Leistet der Auftraggeber auf die jeweilige Rechnung hin keine vollständige Zahlung, gerät er sieben Tage nach Zugang dieser Rechnung in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung durch Lawantec GmbH bedarf.

    4. Gegen die Ansprüche von Lawantec GmbH kann der Auftraggeber nur dann mit Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber ebenfalls nur in den Fällen des Satz 1 zu.

    § 4 Weitergabe von Profilen an Dritte

    Die Vergütungsregelungen gemäß § 3 gelten auch dann, wenn der Auftraggeber ihm von Lawantec GmbH überlassenen Informationen über einen Bewerber und/oder Personalunterlagen eines Bewerbers an einen Dritten weitergibt und nachfolgend zwischen dem Dritten und der Fachkraft ein Vertragsverhältnis gemäß § 1 Abs. 1 begründet wird. Die Vergütung wird in diesem Fall von dem Auftraggeber geschuldet. Etwaige Ansprüche von Lawantec GmbH gegenüber dem Dritten bleiben hiervon unberührt; auf die Vergütungspflicht des Auftraggebers gemäß Satz 1 und 2 werden jedoch etwaige Zahlungen des Dritten angerechnet.

    § 5 Sonderleistungen

    Lawantec GmbH kann von dem Auftraggeber Ersatz der tatsächlichen Aufwendungen für die ggf. von dem Auftraggeber vorhergehend gesondert beauftragte Durchführung von Fremdsprachentests, Einholung von grafologischen Gutachten, Persönlichkeitsprofilanalysen und Sozialkompetenztests durch externe Dienstleister und/oder eine spezielle Anzeigenschaltung verlangen. Der Aufwendungsersatz erfolgt in Höhe des tatsächlichen Aufwands gegen Vorlage entsprechender Belege.

    § 6 Pauschales Vermittlungshonorar / Schadensersatz

    1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die für die Berechnung der Provision nötigen Informationen gemäß § 2 Abs. 3 a) und/oder b) vollumfänglich schriftlich zukommen zu lassen. Soweit dies nicht innerhalb von 10 Werktagen erfolgt ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, entsprechend den Bestimmungen in § 3 Abs. 2 eine Vermittlungsprovision auf Basis eines vergleichbaren tariflichen Jahresentgelts in Rechnung zu stellen.

    2. Kommt der Auftraggeber einer Verpflichtung gemäß § 2 Abs. 3 c) und/oder d) nicht oder nicht rechtzeitig nach, hat er Lawantec GmbH die im Vertrauen auf den Fortbestand der Vermittlungschancen entstandenen Kosten und nutzlosen Aufwendungen zu ersetzen.

    § 7 Unterlagen des Auftraggebers / Unterlagen von Lawantec GmbH

    1. Lawantec GmbH verwahrt die ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erfüllung eines Vermittlungsauftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen und gibt die sich in diesem Zeitpunkt noch bei Lawantec GmbH befindenden Unterlagen dem Auftraggeber nach Beendigung der Vermittlung heraus. Lawantec GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung etwaiger ihr von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellter Unterlagen.

    2. Alle durch Lawantec GmbH an den Auftraggeber übergebene Unterlagen, die Informationen über vorgeschlagene Bewerber enthalten, bleiben Eigentum von Lawantec GmbH oder dem Bewerber. Diese Unterlagen ebenso wie die darin enthaltenen Angaben und Informationen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen durch den Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber wird alle Unterlagen, die Lawantec GmbH ihm zur Verfügung gestellt hat, auf Verlangen – spätestens jedoch drei Monate nach Übergabe dieser Unterlagen durch Lawantec GmbH – vollständig an diese zurückgeben; dies gilt entsprechend für etwaige von dem Auftraggeber angefertigte Kopien oder sonstige Abschriften. Elektronische Archivierungen dieser Unterlagen wird der Auftraggeber gleichzeitig löschen.

    § 8 Eignung und Qualifikation der Bewerber

    Die Angaben eines Bewerbers werden von Lawantec GmbH ausschließlich hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Tätigkeits- und Kandidatenprofil oder sonstiger Vorgaben des Auftraggebers geprüft. Lawantec GmbH ist nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt der Angaben eines vorgestellten Bewerbers oder die Echtheit der von dem Bewerber vorgelegten Unterlagen zu überprüfen. Eine Arbeitserprobung oder eine andere Eignungsprüfung erfolgt durch Lawantec GmbH nicht. Es obliegt dem Auftraggeber vor Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit dem Bewerber dessen Eignung und Qualifikation zu prüfen.

    § 9 Haftungsbegrenzung

    1. Für die Verletzung einer sich aus Vertrag oder Gesetz ergebenden Pflicht haftet Lawantec GmbH nur, wenn Lawantec GmbH, ein gesetzlicher Vertreter von Lawantec GmbH oder ein Erfüllungsgehilfe von Lawantec GmbH die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat; eine verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle von Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten oder einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit wird auch für sonstige Fahrlässigkeit gehaftet. Vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertraut.

    2. Die Haftung von Lawantec GmbH ist beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden; diese Beschränkung gilt nicht, wenn gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von Lawantec GmbH den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben oder der Schaden in Folge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit entstanden ist. Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

    § 10 Referenznennung

    Der Kunde willigt ein, dass Lawantec GmbH nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen seinem Firmennamen und -logo in elektronischer Form als Referenzkunde nennt. Der Kunde kann die Einwilligung mit einer einfachen E-Mail widerrufen und eine sofortige Entfernung der Referenzkunden-Nennung verlangen.

    § 11 Erfüllungsort / Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort für etwaige Leistungspflichten des Auftraggebers ist an dem handelsrechtlichen Sitz von Lawantec GmbH.

    2. Ist der Auftraggeber Kaufmann gemäß § 38 Abs. 1 ZPO, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der mit ihm bestehenden Geschäftsverbindung, einschließlich etwaige Wechsel- und Scheckforderungen bei dem Amts- oder Landgericht, das für den handelsrechtlichen Sitz von Lawantec GmbH zuständig ist. Lawantec GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

    § 12 Schlussbestimmungen

    1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Lawantec GmbH findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss etwaiger Verweisungen auf internationale Rechtsbestimmungen.

    2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge sowie dieser AGB selbst sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses gemäß Satz 1 bedarf ebenfalls der Schriftform.

    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder diese AGB eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall haben die Vertragsparteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der AGB und der Rahmenvereinbarung möglichst weitgehend entspricht.

    4. Die Bestimmungen gemäß Abs. 3 gelten entsprechend für eine unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke in einem auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertrag.

    Stand: 10/2019




    Bewerbung-FAQ

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    Hier klären wir die wichtigsten Fragen über Ihre Bewerbung bei LaWanTec!

    Für Ihre Jobsuche können Sie direkt auf unsere Karriereseite wechseln und sich dort bewerben!

    Die LaWanTec ist ein Consulting-Unternehmen. Wir übernehmen im Auftrag unserer Kunden und Partner Projekte im IT-Bereich. Unser Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der Infrastruktur auf Basis von Linux für die vor-Ort IT und Cloud-IT.

    LaWanTec ist eine Abkürzung. Sie steht für Local-area- Wide-area-network Technology. Daher auch die Eigenschreibweise. Als weitere Abkürzung nutzen wir LWT.

    Die LaWanTec GmbH wurde im Jahr 2003 gegründet.

    Bei der LaWanTec GmbH arbeiten IT-Spezialisten. Kerngebiet unserer Arbeit ist Aufbau, Konfiguration, Installation und Administration der IT-Infrastruktur. Hierbei beweisen wir unsere Flexibilität, in dem wir Wege zur Optimierung der IT aufzeigen, etwa durch Einführung eines Cloud-Systems. Die Geschäftsführer der LaWanTec sind Ibrahim Islek und Vitali Schneider.

    Durch Ihre Bewerbung! Prüfen Sie unsere Jobs auf unserer Karriereseite oder hier, ob der richtige für Sie dabei ist. Falls nicht, freuen wir uns auf Ihre Initiativbewerbung. Vergessen Sie bitte nicht Ihre Verfügbarkeit und eine Gehaltsvorstellung anzugeben.

    Wir zwingen niemanden dazu, erfolgreich zu sein. Wir unterstützen Sie bei den Zielen, die Sie sich gesetzt haben. Sie können im einfachen 1st Level Support starten und später die Projektleitung in IT-Projekten übernehmen. Wenn Ihr Ziel lautet, Systemadministrator für Linux oder Windows zu sein, dann unterstützen wir Sie auch darin.

    Wir kommunizieren viel und sind darauf aus, Ihre Karriere gemeinsam zu verfolgen und aufzubauen. Weiterhin haben wir unterschiedliche Möglichkeiten zur Weiterbildung. Dabei setzen wir voll auf Sie und Ihre Qualitäten und Ziele. Sie können einmal im Jahr eine fachbezogene Weiterbildung frei auswählen. Die Finanzierung übernehmen wir für Sie.

    Für Berufsanfänger haben wir ein Junior Consulting Programm entwickelt, das Sie drei Monate lang auf das Leben als IT-Consultant vorbereitet. Hier erhalten Sie die eine oder andere Schulung und können auf unseren Serversystemen in einer Testumgebung das Gelernte praktisch umsetzen.

    Sollte keine passende Position für Sie bei uns zu finden sein, können Sie sich selbstverständlich initiativ bewerben. Nutzen Sie dafür am besten das Bewerbungsformular für Initiativbewerbungen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung ein Anschreiben, Ihre Verfügbarkeit und eine Gehaltsvorstellung hinzu.

    Sie kennen sich mit Administration von IT-Systemen aus, insbesondere Linux-Server sollten Sie beherrschen. In nächster Zukunft gehen wir davon aus, dass dem Cloud-Bereich erhöhte Aufmerksamkeit zukommen wird, insofern kann dieser Bereich ebenfalls sehr wichtig werden. Prüfen Sie gerne, ob Sie die LaWanTec Top5-Skills mitbringen

    Wir wollen, dass Sie sich auf uns verlassen können. Das Gleiche erwarten wir von Ihnen. Außerdem hilfreich: Sprachkenntnisse in Englisch, den Willen sich selbst und die LaWanTec voranzubringen und Ihre Bereitschaft, für das richtige Projekt auch zu reisen. Die Organisation von Unterkunft und An- und Abreise übernehmen wir für Sie. Auch hier hilft der Blick in die LaWanTec Top5 Skills.

    Für den ersten Kontakt genügt uns Ihr tabellarischer Lebenslauf mit Hinweisen Ihrer letzten Tätigkeiten und Kenntnisse. Bitte vergessen Sie dabei nicht, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sein sollten. Außerdem hilft das Ausfüllen der Auswahlfragen, wie etwa Verfügbarkeit und Gehaltsangabe (brutto pro Jahr).

    Nachdem Sie uns Ihren Lebenslauf eingereicht haben, kommt es zu einem Telefoninterview. Dieses wird etwa 20-30 Minuten dauern und dient dazu, dass wir uns näher kennenlernen und eine Perspektive für Sie ausarbeiten. Im Anschluss daran wird Ihr anonymisiertes Profil für das jeweilige Projekt vorgeschlagen, vielleicht müssen wir auch einen anderen, individuellen Weg gehen. Im nächsten Schritt führen Sie ein Telefoninterview mit dem Kunden oder Partner und stellen sich ggf. persönlich vor. Bei einer positiven Rückmeldung starten Sie zum nächstmöglichen Termin bei der LaWanTec GmbH.

    Nach Ihrer Bewerbung sind Ihre Daten 6 Monate in unserer Datenbank gespeichert. Nach diesen 6 Monaten erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihre Daten aktualisieren können, oder wir Ihre Daten löschen sollen. Werden Ihre Daten aktualisiert, verbleiben diese zunächst für weitere eineinhalb Jahre in unserer Datenbank. Danach werden Sie erneut erinnert. Reagieren Sie auf unsere E-Mail nicht, werden Ihre Daten mit einer Frist von 2 Monaten gelöscht (Widerspruchsfrist gemäß AGG). Lesen Sie dazu unsere Datenschutzinformation für Bewerber.

    Sie haben jederzeit die Möglichkeit uns zur unwiderruflichen Löschung Ihrer Daten aufzufordern. Genauso können Sie sich jederzeit wieder bewerben.

    Zögern Sie nicht! Kontaktieren Sie uns! Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular auf unserer Website, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir beantworten Ihre Fragen gerne!

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